E-Scooter

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Ratgeber E-Scooter


Häufige Fragen

Hier beantworten wir Fragen, die unsere NutzerInnen zum Thema E-Scooter besonders häufig stellen:

Was ist ein E-Scooter?

Dies sind die wichtigsten baulichen Merkmale eines E-Scooters:

  • Es handelt sich um Tretroller mit Halte- und Lenkstange.
  • Es ist ein Trittbrett zwischen 2 Rädern vorhanden.
  • Der Elektromotor ist akkubetrieben und an gängigen Steckdosen aufladbar.
  • Zum Beschleunigen gibt es einen (Dreh)griff.
  • Mindestens 2 Bremsvorrichtungen sind verbaut.

Einige Elektroroller besitzen einen Klappmechanismus und passen so platzsparend in Auto, Bus und Bahn. Das macht sie besonders interessant für die Mobilität im Stadtverkehr. Die Hersteller arbeiten daran, diese beliebten Roller immer weiter zu perfektionieren: Die Reichweiten der Akkus, ihre Lebensdauer, der Elektroantrieb und der Fahrkomfort verbessern sich stetig. Testberichte können Ihnen einen Überblick verschaffen, was Sie von einem E-Scooter erwarten dürfen.

E-Scooter sind so genannte Elektrokleinstfahrzeuge. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen diese 2 Bremsen haben, die unabhängig voneinander funktionieren. Vorgeschrieben sind für die Straßenzulassung außerdem eine Beleuchtung, seitliche Reflektoren und eine Klingel. Bei der erreichbaren Geschwindigkeit gibt es eine Untergrenze von 6 km/h und eine Obergrenze von 20 km/h. Die Motorleistung ist auf 500 Watt (W) begrenzt.

Recherche Tipp

E-Scooter rundum getestet

E-Scooter sind mittlerweile überall in den Städten als Leih-Scooter sichtbar. Doch viele Scooter-Fans möchten einen E-Scooter auch ihr Eigen nennen und fragen sich, welches Modell „das beste“ ist. Verschiedene Organisationen, wie der ADAC, haben E-Scooter auf Herz und Nieren getestet und erstellen nach Sicherheitskriterien sowie Aspekten der Handhabung Bestenlisten. Insbesondere die Reichweite ist ein interessantes Kriterium. Einige Modelle fallen in diesen Tests besonders positiv auf. Der Segway Ninebot Max G30D und sein Nachfolger Ninebot Max G30D II stehen oft ganz oben auf den Listen. Auch der Velix E-Kick 20 oder der Mi Scooter Pro 2 von Xiaomi schneiden gut ab und schaffen es auf das Treppchen.

Brauche ich für E-Scooter einen Führerschein?

E-Scooter dürfen Sie ohne Führerschein fahren, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren kann. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht nötig – diese brauchen Sie nur für Motorroller bis 25 km/h.

Wo darf ich einen E-Scooter fahren – und wo nicht?

E-Scooter dürfen überall unterwegs sein, wo auch Fahrräder erlaubt sind. Also auf Radfahrstreifen, reinen Fahrradstraßen und Radwegen. Stehen diese auf Ihrer Strecke nicht zur Verfügung, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Autobahnen sind allerdings ebenso tabu wie Kraftfahrstraßen.

Ebenfalls nicht erlaubt für E-Scooter:

  • Gehweg
  • Fußgängerzone
  • Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung

Auf Einbahnstraßen dürfen Sie dann entgegengesetzt fahren, wenn Sie das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sehen. Auch das noch seltene Zeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt Ihnen die Nutzung einer Strecke.

Was muss ich beachten, wenn ich Alkohol getrunken habe und meinen E-Scooter fahren möchte?

Wenn Sie dem E-Scooter unterwegs sind, gelten für Sie die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für AutofahrerInnen. Da sich diese rasch ändern können, verzichten wir hier auf einen Bußgeldkatalog zu unterschiedlichen Promillewerten. Alkoholbedingte Auffälligkeiten können bereits mit sehr wenig Alkohol im Blut als Straftat gelten. Fahrverbote, Punkte in Flensburg und Bußgelder können schon ab 0,3 Promille die Folge des Fahrens unter Alkoholeinfluss sein.

Wissenswert

Wichtig, wenn Sie unter 21 sind oder noch Probezeit für Ihren Führerschein haben: Hier gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Konkret bedeutet das im Straßenverkehr: Keinerlei Alkohol am Steuerrad oder Lenker, andernfalls ist der Führerschein in Gefahr.

Gibt es eine Helmpflicht beim Fahren eines E-Scooters?

Wer E-Scooter nutzt, muss keinen Helm tragen. Kopfverletzungen gehören aber auch mit diesem Verkehrsmittel zu den häufigsten Unfallfolgen. Die geringe Geschwindigkeit kann darüber hinwegtäuschen. Darum ist es dringend ratsam, einen geeigneten Helm zu verwenden.

Was ist zu tun, wenn ich einen Unfall mit dem E-Scooter verursacht habe?

Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Stürze sind mit dem E-Scooter leider nicht selten. Auch nasser Asphalt, Kopfsteinpflaster, Bahnschienen oder Bordsteinkantern sind Gefahrenmomente.

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, gelten folgenden Regeln:

  • Anhalten
    Wer als UnfallverursacherIn nicht anhält, begeht Fahrerflucht.
  • Absichern
    Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass Sie gesehen werden und nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten.
  • Erste Hilfe leisten
    Bis der Krankenwagen eintrifft, ist die notwendige Erste Hilfe zu leisten.
  • Notruf wählen
    Informieren Sie Rettungskräfte und Polizei. Nennen Sie Ihren Namen und den Standort. Schildern Sie knapp, was passiert ist und wie viele Personen mit wie vielen Fahrzeugen zu Schaden gekommen sind.

Danach tauschen Sie, wenn möglich, Ihre Kontaktdaten mit den Unfallbeteiligten und melden später den Schaden bei der Versicherung.

Für welche Tatbestände können beim E-Scooter-Fahren Bußgelder fällig werden?

Zur Kasse gebeten werden Sie bei verkehrswidrigem Verhalten oder wenn Ihr E-Roller nicht den Vorschriften entspricht. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, den Gehweg zum Fahren nutzen oder Ihr Mobiltelefon rechtswidrig verwenden. Auch wenn Sie kein Versicherungskennzeichen oder keine Betriebserlaubnis haben, kann es teuer werden. Genaue Bußgeld-Beträge und weitere Maßnahmen hängen von der Bewertung jedes Einzelfalls ab.

Was kostet ein E-Scooter?

Günstige E-Scooter bekommen Sie bereits für unter 150 Euro. Bei um die 1.800 Euro liegen die oberen Preisbereiche. Ausstattung, Qualität und Reichweite der Akkus, die Verarbeitung und das Ansehen der jeweiligen Hersteller sind Faktoren, die den Preis beeinflussen können.

Wie versichere ich mich als FahrerIn eines E-Scooters?

Für Elektroscooter gilt seit dem Jahr 2019: Diese dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn auch nicht auf jedem beliebigen Verkehrsweg. Um Ihren E-Scooter als Fahrer oder Fahrerin nutzen zu dürfen, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist zur Deckung von Personen- und Sachschäden Dritter vorgesehen. Diese Versicherung ist immer für ein Jahr gültig, gerechnet ab dem 1. März eines Jahres. Sie ist also regelmäßig zu erneuern, ebenso wie die Plakette des entsprechenden Jahres.

Damit Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen können, braucht Ihr E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis, auch Certificate of Conformity (COC) genannt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass diese Bescheinigung vorliegt.

Wenn Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie eine entsprechende Plakette. Diese ist gut sichtbar an der Rückseite des Scooters anzubringen.

Tipp

Optional können Sie zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Sie deckt unter anderem das Risiko eines Diebstahls ab. Viele Versicherungen nutzen den Spielraum, den sie bei den Preisen und Leistungen haben. Darum lohnt sich ein Vergleich unter den verschiedenen Anbietern.

Wo kann ich meinen E-Scooter parken?

Abgestellte E-Scooter dürfen vor allem niemanden unnötig behindern oder gefährden. Das gilt generell für alle Fahrzeuge, die am ruhenden oder fließenden Verkehr teilnehmen. Prinzipiell dürfen Sie am Straßenrand und an den Rändern von Gehwegen parken. In Fußgängerzonen, die für Elektroscooter freigegeben sind, können Sie ebenfalls Ihren Scooter abstellen. Achten Sie immer auf einen sicheren Stand.

Mobilität mit kleinen, Akku-betriebenen Fahrzeugen auf 2 Rädern ist in aller Munde, ob mit Scootern oder Fahrrädern. Zum Vergleich der Vor- und Nachteile können Sie auch unseren Ratgeber E-Bikes nutzen.


Andrea Schreiner

Als Verlagslektorin und Mit-Autorin für Gastroführer hatte ich einen kulinarischen Berufsstart. Es folgte erst ein längeres Intermezzo beim Radio, danach vielfältige Aufgaben als Zeitungsredakteurin. Nach spannenden Jahren bei einer PR-Agentur bin ich nun seit 2013 bei billiger.de rund ums Online-Shopping aktiv.


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