Ratgeber Software-Lizenzen
Im Arbeits- und BĂŒroalltag ist der Einsatz moderner Hardware und Software fĂŒr die Datenverarbeitung nicht mehr wegzudenken. Um die anfallenden Arbeiten effektiv und effizient zu erledigen, werden neben einer leistungsfĂ€higen und möglichst energiesparenden Hardware auch jede Menge Software benötigt. Es gibt eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten von Software im Rahmen moderner Kommunikations- und Informationstechniksystem. Beispielsweise beim Start des Computers wird ein Betriebssystem und verschiedene Treiber benötigt. Beim Abrufen und Schreiben von E-Mails benötigen Sie nicht nur einen Zugang zum Internet sondern auch eine Softwarelösung, um die elektronische Post abzurufen, zu lesen, zu bearbeiten und zu speichern. Im weiteren Verlauf des Tages werden Sie wahrscheinlich Texte in einem Textverarbeitungsprogramm, Tabellen in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellen oder Bilder in einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten.
Software begegnet uns stĂ€ndig und ĂŒberall
FĂŒr alle TĂ€tigkeiten im Arbeits- und BĂŒroalltag kommen mittlerweile die unterschiedlichsten Softwarelösungen zum Einsatz. Software ist grundsĂ€tzlich zunĂ€chst einmal als ein
Sammelbegriff fĂŒr alle möglichen ausfĂŒhrbaren Programme und die dazugehörigen Daten zu verstehen. Sie dient ganz allgemein dazu, bestimmte Aufgaben zu erledigen. Dabei werden Prozesse angestoĂen und ausgewertet sowie softwaregesteuerte GerĂ€te in ihrer Funktionsweise und Arbeit beeinflusst. Software befindet sich heute nicht mehr nur klassischerweise in Computern, sondern
in allen erdenklichen technischen GerÀten: Von der
Kaffeemaschine ĂŒber die Waschmaschine bis hin zum Smartphone.
Verbreitung und Nutzung â Ăberlassungsmodelle
Sowohl die Verbreitung als auch die Nutzung von Software unterliegt grundsĂ€tzlich dem Urheberrecht. In diesem Zusammenhang haben sich unterschiedliche Ăberlassungsmodelle etabliert. Dabei lassen sich vier verschiedene Modelle unterscheiden.
Kauf bzw. Verkauf
Der vollstĂ€ndige Kauf bzw. Verkauf einer Software, der eine Ăberlassung des Quellcodes und der Weiterverbreitungsrechte beinhaltet, kommt praktisch
nur zwischen Unternehmen vor. So etwas findet man in der Regel bei
Auftragsprogrammierungen, wenn also ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Programmierung einer Software fĂŒr den Einsatz im eigenen Unternehmen beauftragt hat, oder beim Verkauf/Erwerb eines Softwareentwicklungsunternehmens.
Nutzungsrechte
Wesentlich typischer ist der Erwerb von Nutzungsrechten. Das heiĂt, eigentlich wird gar keine Software gekauft, sondern lediglich eine Software-Lizenz,
die ein Nutzungs- und Verwendungsrecht dieser Software enthĂ€lt. Das heiĂt, wenn Sie ein
Microsoft Office Paket oder ein Antivirusprogramm erwerben, wird Ihnen nicht der Quellcode und die weiteren Weiterverbreitungsrechte ĂŒberlassen, sondern Sie erhalten lediglich Microsoft Office Lizenzen bzw. Lizenzen zur Nutzung von Antivirussoftware.
âSoftware as a Serviceâ
Eine weitere Möglichkeit ist das Modell âSoftware as a Serviceâ. Dabei wird die Software bei einem Dienstleister âgehostetâ (gespeichert). Auch hier erwerben Sie eine Lizenz, die Sie zur
Nutzung der Software fĂŒr einen bestimmten Zeitraum oder pro Nutzungseinheit berechtigt. Diese Software kann dann einfach von einem Computer oder im Webbrowser genutzt werden. Bezahlte Inhalte von Online-Games sind ein Beispiel fĂŒr dieses Modell.
Freie Nutzung
Das vierte Ăberlassungsmodell wird auch als freie Software, Open Source oder GPL (General Public License) bezeichnet. Die Software kann von jedermann
kostenlos benutzt, beliebig verÀndert und weiterverbreitet werden. Das Recht dazu unterliegt manchmal gewissen EinschrÀnkungen (beispielsweise durch Nennung des Autors oder die Pflicht, die verÀnderte Version auch unter dieselbe Lizenz (GPL) zu stellen).
Zwischen den genannten Ăberlassungsmodellen gibt es noch zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.
Software-Lizenzen
Mit dem Erwerb von Software-Lizenzen werden die allermeisten Nutzer â egal ob privat oder beruflich â zu tun haben. Bei einer Lizenz handelt es sich allgemein um eine Erlaubnis etwas zu tun, das ohne diese verboten wĂ€re.
Eine Software-Lizenz ist also die Erlaubnis, Programme und dazugehörige Daten (Software) zu verwenden.GrundsĂ€tzlich ist das AusfĂŒhren eines Programmes im nicht öffentlichen Rahmen â also privat â nicht verboten und demnach braucht man auch keine Lizenz dafĂŒr. Allerdings sind die meisten Computerprogramme urheberrechtlich geschĂŒtzt. Wollen Sie also beispielsweise das Kaspersky Antivirusprogramm, Microsoft Office Home and Student oder Haufe Steuer Office Gold verwenden, mĂŒssen Sie eine entsprechende Lizenz zur Verwendung und Nutzung erwerben. Dabei haben Sie die Möglichkeit, nicht nur eine Software-Lizenz fĂŒr einen einzelnen Benutzer, sondern auch gleichzeitig Lizenzen fĂŒr die Nutzung durch mehrere unterschiedliche Anwender zu erwerben. Vor allem im Business-Bereich sind solche Mehrfachlizenzen absolut ĂŒblich. Wenn fĂŒr jeden Mitarbeiter in einem Unternehmen eine Lizenz erworben werden mĂŒsste, wĂŒrden die Kosten ins Unermessliche steigen. Aus diesem Grund bieten viele Software-Unternehmen Lizenzpakete an, welche die Verwendung von 3, 5, 10, 20 oder mehr Nutzern erlauben.
Rechtlich gebunden
Die Software-Lizenzen sind an den KĂ€ufer gebunden. Das heiĂt, wenn Sie privat oder als Unternehmen eine Software âkaufenâ, dann dĂŒrfen ausschlieĂlich nur Sie bzw. das Unternehmen genau diese Software-Version privat bzw. im Unternehmen verwenden. Der Erwerb einer Software-Lizenz wird in der Regel durch den Kaufbeleg und durch
die notwendige Registrierung bei Erstnutzung durch den Erwerber nachgewiesen. Die Lizenz wird dabei personalisiert.
Eine VervielfÀltigung einer Software durch
kopieren (âbrennenâ) auf CD oder DVD
ist gesetzlich verboten und kann und wird von den Software-Unternehmen bzw. Softwareentwicklern in Zusammenarbeit mit den Behörden
strafrechtlich verfolgt. Sicherlich erinnert sich der eine oder andere noch an die Fernseh- und Kinowerbung, wonach Raubkopierer mit bis zu fĂŒnf Jahren GefĂ€ngnis und/oder einer erheblichen Geldstrafe rechnen mĂŒssen, wenn sie Software (Programme und Daten, zu denen auch Bilder, Musik und Filme gezĂ€hlt werden) unberechtigter Weise vervielfĂ€ltigen, weitergeben oder sogar gewerblich vertreiben.
EingeschrÀnkte Weitergabe
Das heiĂt also, Sie sollten aufpassen, wenn Sie alte Lizenzen verschenken oder fĂŒr ein geringes Entgelt (beispielsweise auf eBay oder Amazon) verkaufen wollen. So etwas ist den meisten FĂ€llen nur eingeschrĂ€nkt und in der Regel mit
Erlaubnis des Lizenzengebers möglich. Liegt eine Erlaubnis oder EinverstÀndniserklÀrung des Software-Lizenzengebers nicht vor, macht man sich bei einer Weitergabe strafbar.
Was beim Erwerb zu beachten ist
Beim Erwerb von Software-Lizenzen â egal ob im GeschĂ€ft oder im Internet â ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Lizenzen immer
direkt vom Hersteller/Lizenzgeber erworben werden. Der VerkĂ€ufer im Ladenlokal oder der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform ist dabei immer nur ein Mittler zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Nur wenn die Software-Lizenz beispielsweise von Microsoft, Kaspersky, Haufe, Avira, Nikon etc. erworben wurde, darf das Programm anschlieĂend bedenkenlos verwendet werden.
Zur Sicherstellung (
Authentifizierung), das auch wirklich Sie die Software-Lizenzen erworben haben und nutzen möchten, mĂŒssen Sie sich als Lizenznehmer bei dem jeweiligen Hersteller/Entwickler anmelden (registrieren). Das gilt sowohl bei einer Einzellizenz als auch bei einer Mehrfachlizenz (im Rahmen einer Beschaffung und Nutzung in einem Unternehmen). Die
Registrierung erfolgt heute meist elektronisch ĂŒber das Internet. Manche Anbieter ermöglichen zusĂ€tzlich auch eine Registrierung per Fax oder auf dem Postweg.
Wer sich nicht als Lizenznehmer registriert, muss damit rechnen, dass die Software nicht im vollen Umfang funktioniert oder sich nach einer mehrtÀgigen oder mehrwöchigen (in der Regel maximal 30 Tage) Nutzung
nicht mehr verwenden lÀsst.
Wer beispielsweise MLK Lizenzen, Microsoft Office Lizenzen wie das Microsoft Office Home and Student 2010 erworben hat, dessen Lizenz nur drei Nutzer umfasst, kann nach der vierten Installation zunĂ€chst nicht mehr auf die Software zugreifen. Hier wird ein Anruf bei der in Deutschland befindlichen Vertretung des Unternehmens notwendig, um sich manuell fĂŒr eine weitere Nutzung freischalten zu lassen. Ggf. kann eine solche Freischaltung mit weiteren Kosten verbunden sein. Ăhnlich verhĂ€lt es sich, wenn der Aktivierungscode fĂŒr die Software â aus welchen GrĂŒnden auch immer â nicht mehr auffindbar bzw. verlorengegangen ist.

Online-Redaktion
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